Rechtsprechung
LG Memmingen, 28.01.2021 - 44 T 1816/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
Sofortige Beschwerde, Postzustellungsurkunde, Kostenentscheidung, Schriftsätze, Eigenhändige Unterschrift, Besorgnis der Befangenheit, Ablauf der Beschwerdefrist, Beschlüsse des Amtsgerichts, Nichtabhilfebeschluss, Fristwahrung, Beglaubigungsvermerk, Rechtliches Gehör, ...
Verfahrensgang
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- AG Neu-Ulm, 17.06.2020 - 7 C 29/20
Besorgnis der Befangenheit, Einstweilige Verfügung, Dienstliche Äußerung, …
Auszug aus LG Memmingen, 28.01.2021 - 44 T 1816/20
Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 11.07.2020 und 28.11.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 17.06.2020 (Aktenzeichen: 7 C 29/20) wird kostenfällig als unzulässig v e r w o r f e n .